Die DGUV Vorschrift 3 – Unfallverhütungsvorschrift elektrischer Anlagen und Betriebsmittel (bisher: BGV A3)

Die DGUV 3 (ehemals BGV A3), häufig auch als E-Check bezeichnet,

ist eine Maßnahme zur präventiven Unfallverhütung durch elektrische Anlagen und dessen Betriebsmittel. Dennoch ereignen sich in Unternehmen jedes Jahr mehrere Tausend Unfälle in Verbindung mit elektrischem Strom, von denen viele auf ungeprüfte fehlerhafte elektrische Anlagen oder Elektrogeräte zurückzuführen sind. Nicht selten führen diese zu schwerwiegenden Verletzungen oder Bränden. Dabei entstehen leicht beachtliche Schadenssummen. Deshalb verpflichten die Berufsgenossenschaft und das Arbeitsschutzgesetz alle Arbeitgeber zur jährlichen DGUV 3 Prüfung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel im gewerblichen Umfeld. Arbeitgeber können durch die jährliche DGUV 3 Prüfung den sicheren Betrieb ihrer genutzten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel rechtssicher nachweisen, wodurch auch der Versicherungsschutz in Schadensfällen gewährleistet bleibt.

Die DGUV 3 schreibt die Überprüfung aller gewerblich genutzten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, die mit einer Netzspannung versorgt werden, vor.

Betriebsmittel sind alle Elektrogeräte, die an einer elektrischen Anlage, beispielsweise an der Hausverteilung eines Unternehmens, angeschlossenen sind. Damit sind nahezu alle im Unternehmen befindlichen Elektrogeräte von der Kaffeemaschine bis zu den Mitarbeitercomputern von der DGUV 3 Prüfung betroffen. Unerheblich ist dabei auch, ob die Geräte mobil sind und beispielsweise wie ein Laptop an unterschiedlichen Arbeitsplätzen genutzt werden können, oder wie ein stationärer Computer immer an derselben Stelle verbleiben. Das gilt im Übrigen auch für von Mitarbeitern mitgebrachte und angeschlossene Elektrogeräte! Empfehlenswert ist es deshalb auch Mitarbeiter über die DGUV 3 zu unterrichten und das Mitbringen und integrieren privater ungeprüfter Elektrogeräte in die Unternehmenshausverteilung zu untersagen.