Fachkraft für Rauchwarnmelder

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, sind unsere Mitarbeiter stets fach- und sachkundig auf dem neuesten Stand der Technik. Das tun wir im Interesse unserer geschätzten Kundschaft. Hier folgen nun die neuesten Informationen.

Neue gesetzliche Bestimmungen im Brandschutz

Die Parlamente der deutschen Bundesländer haben neue gesetzliche Regelungen geschaffen, die der Sicherheit von Menschen und Sachwerten dienen. So wurde, zur Gewährleistung eines besseren Brandschutzes in Wohngebäuden, die Installation von Rauchwarnmeldern im privaten Bereich festgelegt. Das heißt im Klartext, das künftig in Schlafräumen, Kinderzimmern und in Fluren, welche zu Aufenthaltsräumen führen, Rauchwarnmelder installiert werden müssen. Um die fachliche Kompetenz der Planer und Installateure zu sichern, wurde die Nachweispflicht für den Stand der Fachkenntnisse eingeführt.

Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676 Anlage B1

Inhalt der Ausbildung ist der Erwerb von umfangreichen Kenntnissen über die angebotenen Rauchwarnmelder und deren richtigen Einsatz. Im Mittelpunkt stehen dabei die örtlichen Bauordnungen unter Beachtung der Anforderungen des Verbandes der Sachversicherer und einschlägiger Normen, wie die DIN 14604 und DIN 14676. Im Rahmen der Schulung werden technische Kenntnisse, von der Planung bis zur Installation, vermittelt. Der Lehrgang wird mit einer Prüfung und dem Erwerb eines Kompetenznachweises abgeschlossen.

Was ist nun zu tun?

Beauftragen Sie uns mit einer Begehung vor Ort, um die Rauchmelder, entsprechend den Vorschriften zu planen. Unsere Fachleute werden dann ein spezifisches Angebot für die Installation erstellen. Gern übernehmen wir auch die Wartung und Instandhaltung, um auch in Zukunft den Brandschutz zu gewährleisten.